Interne Meldestelle im Sinne des § 14 Abs. 1 HinSchG
für Mitgliedsunternehmen des ITGA Südost

Wir fungieren als ausgelagerte interne Meldestelle für alle teilnehmenden Mitgliedsunternehmen des Industrieverbands Technische Gebäudeausrüstung Bayern, Sachsen und Thüringen e. V. (ITGA Südost).

1.
Bitte denken Sie bei einer Kontaktaufnahme mit uns daran, uns den Namen des teilnehmenden Mitgliedunternehmens des ITGA Südost zu nennen. Sonst können wir Ihre Meldung nicht zuordnen.

2.
Meldungen können mündlich, telefonisch oder in Textform bei uns erstattet werden:

LIEB.Consultants GmbH
Äußere Brucker Str. 51
91052 Erlangen
Tel. 09131 / 88 53 23

Eingerichtete E-Mail-Adresse:
itga-suedost@lieb-consultants.com

3.
Wir bestätigen Ihnen den Eingang innerhalb von 7 Tagen.

4.
Wir prüfen den Anwendungsbereich des HinSchG und die Stichhaltigkeit des gemeldeten Verstoßes. Ggf. müssen wir hierzu weitere Informationen von Ihnen einholen.

5.
Wir dokumentieren die Hinweise unter Beachtung des Vertraulichkeitsgebots.

6.
Wir geben Ihnen innerhalb von 3 Monaten nach der Eingangsbestätigung (Ziff. 3) Rückmeldung über geplante und bereits vorgenommene Folgemaßnahmen sowie die Gründe für diese. Als Folgemaßnahme kommen insbesondere in Betracht: Untersuchungen bei dem Beschäftigungsgeber, Kontaktierung der betroffenen Personen, Verweis an eine andere zuständige Stelle oder Behörde sowie der Abschluss des Verfahrens aus Mangel an Beweisen oder sonstigen Gründen.

7.
Es bleibt Ihnen unbenommen, sich alternativ an eine sog. externe Meldestelle zu wenden. Der Bund hat eine solche externe Meldestelle bereits beim Bundesamt für Justiz eingerichtet. Hier werden Sie auf das Angebot der externen Meldestelle des Bundesamts für Justiz weitergeleitet: BfJ - Hinweisgeberstelle (bundesjustizamt.de)

Soweit die Länder und Kommunen eigene externe Meldestellen einrichten, betreffen diese die jeweilige Landesverwaltung oder jeweilige Kommunalverwaltung.

Ferner gibt es noch spezielle externe Meldestellen
- der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin, siehe hier: BaFin - Hinweisgeberstelle) für u. a. Verstöße bei Finanzdienstleistungen und Wertpapiererwerb sowie
- des Bundeskartellamts für sog. Kartellverstöße (siehe hier: Bundeskartellamt - Homepage - Externe Meldestelle)