Externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter gem. EU-Datenschutzgrundverordnung

Warum ein Externer als Betrieblicher Datenschutzbeauftragter?

Die wesentlichen Vorteile liegen im Know-how und den vertraglichen Regelungen.

LIEB.Consultants verfügt über ein Team aus Rechtsanwälten, u.a. Fachanwälten für IT-Recht, und Unternehmensberatern, mehrere Rechtsanwälte, die langjährige Erfahrung im Datenschutz besitzen und sich untereinander austauschen. Die Vereinbarungen werden mit LIEB.Consultants geschlossen, so dass das normalerweise bestehende besondere Kündigungsschutzrecht mit einem internen Mitarbeiter nicht relevant wird.

Einen kurzen Überblick über die Vor- und Nachteile einer externen und der internen Besetzung gibt die folgende Übersicht:

Vorteile extern:

  • gesetzliche Regelungen zum Datenschutz sind bekannt und man kann diese sofort anwenden
  • Ist bereits mehrfach und fortlaufend zu verschiedensten Datenschutz-Themen geschult
  • Hat langjährige Erfahrung im Bereich Datenschutz, auch aus unterschiedlichen Branchen
  • Bereits bestehende Erfahrungen mit Apotheken multipliziert Anwendung und Erfahrung
  • Ist ohne Einarbeitungszeit sofort einsatzbereit
  • Zusammenarbeit endet mit Vertragsende, kann beliebig verlängert werden
  • Datenschutz ist ein Kernthema
  • im Unternehmen als externer Dienstleister neutral und unabhängig
  • Schulungen oder Fortbildungen sind selbstverständlich und werden auch selber gehalten
  • Planbarkeit der Kosten lt. Angebot

Nachteile intern:

  • Zumeist keine Kenntnisse der gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz
  • Einführende und wiederkehrende Schulungen zum Datenschutz erforderlich
  • Schulung und Einarbeitung benötigt Zeit
  • Es besteht ein besonderer Kündigungsschutz von bis zu einem Jahr nach Abberufung als Datenschutzbeauftragter
  • i. d. R. nur „Teilzeit“-Datenschutzbeauftragter
  • Ist durch eingefahrene Abläufe und die Kerntätigkeit "betriebsblind" oder befangen
  • Fortbildungsmaßnahmen müssen getragen werden (Budget und Arbeitszeit)

Nachteile extern:

  • Prozesse, Abläufe und Personen im Unternehmen sind (zunächst) unbekannt

Vorteile intern:

  • Kenntnisse der Beschäftigten und Prozesse

Leistungen

LIEB.Consultants kann die Tätigkeiten eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten übernehmen.

Das Team von LIEB.Consultants besitzt die Voraussetzungen zur besonderen Fachkunde und Zuverlässigkeit, insbesondere auch aus der bisherigen Erfahrung als betrieblicher Datenschutzbeauftragter sowie entsprechender fachanwaltlicher Tätigkeit

Die Leistung umfasst dabei das Hinwirken auf die Einhaltung der reinschlägigen datenschutzrechtlichen Regelungen und Datenschutzgesetze, insbesondere bzgl. folgender Aufgaben:

  • Beratung der Geschäftsleitung zu allen Fragen des Datenschutzes
  • Prüfung der Geschäftsprozesse auf Einhaltung der Datenschutzvorschriften
  • telefonisch und per E-Mail - Beratung bei der Beantwortung von Anfragen und Beschwerden im Zusammenhang mit datenschutzrechtlichen Vorschriften;
  • ggfs. Prüfung des Verfahrensverzeichnisses

(Nicht Gegenstand der vereinbarten Leistung sind die Vertretung bei außer- und gerichtlichen Streitigkeiten sowie alle sonstigen Rechtsberatungsleistungen, die aber selbstverständlich gesondert vereinbart werden können.)

Vergütung

Als Honorar für die vereinbarte Leistung wird ein Grundhonorar von jährlich 900,00 € netto zzgl. Umsatzsteuer berechnet
Das Honorar wird einmal im Jahr, erstmalig zu Beginn der Laufzeit des Vertrages, in Rechnung gestellt und fällig.

Im Rahmen der vereinbarten Leistung geht man davon aus, dass max. 3 Arbeitsstunden anfallen, sollte diese Stundenzahl nicht ausreichen, muss man über die weitere Vereinbarung rechtzeitig sprechen.

Vertragsdauer
Das Vertragsverhältnis läuft zunächst auf ein Jahr.
Rückfragen gerne an: